Unter welchen Umständen darf man abtreiben?

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, bleibt in Ausnahmen aber straffrei.

Das ist eine merkwürdige rechtliche Konstruktion: Abtreibung ist „nicht erlaubt", wird aber nicht bestraft. In der Praxis bedeutet das: Abtreibung ist faktisch legal.

Jedes Jahr entscheiden sich in Deutschland über 100.000 Frauen dazu, ihre Schwangerschaft durch eine Abtreibung abzubrechen.


Die drei Regelungen

In Deutschland gibt es drei Regelungen, unter denen eine Abtreibung straffrei bleibt:

  1. Beratungsregelung (ca. 96% aller Abtreibungen)
  2. Medizinische Indikation (ca. 4% aller Abtreibungen)
  3. Kriminologische Indikation (ca. 0,02% aller Abtreibungen)

1. Die Beratungsregelung

Das ist die häufigste Form der Abtreibung in Deutschland.

Voraussetzungen

  • Bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW) — das sind 12 Wochen nach Befruchtung
  • Die Frau muss eine verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle besuchen
  • Zwischen dem Ausstellen des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen1

Was bedeutet das?

Die Frau muss keine Gründe angeben. Es reicht, dass sie eine Beratung besucht hat.

Die Beratung soll laut Gesetz „dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen". In der Praxis ist sie aber eine Farce. Kaum eine Frau wird von der Beratung „abgehalten". Nach der Beratung bekommt sie einen Schein, mit dem sie zur Abtreibung gehen kann.

Bis wann ist das möglich?

Bis zur 14. Schwangerschaftswoche — ein Zeitpunkt, zu dem das Kind bereits:

  • Ein schlagendes Herz hat (ab 6. Woche)
  • Arme, Beine, Finger, Zehen hat (ab 8. Woche)
  • Auf Berührung reagiert (ab 8. Woche)
  • Schmerz empfinden kann

Wie weit ist ein Kind in der 12. Woche entwickelt?


2. Die medizinische Indikation

Diese Regelung erlaubt Abtreibung, wenn eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter besteht.

Voraussetzungen

  • Gefahr für das Leben oder die seelische/körperliche Gesundheit der Mutter
  • Keine zeitliche Begrenzung — Abtreibung ist bis zum Einsetzen der Geburtswehen möglich1

Was bedeutet das?

In der Theorie klingt das nachvollziehbar: Wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, muss man sie retten.

In der Praxis wird diese Regelung fast ausschließlich für Behinderungen missbraucht.

Die Realität der „medizinischen Indikation"

Der Großteil der knapp 4.000 Abtreibungen nach medizinischer Indikation erfolgt aufgrund einer Down-Syndrom-Diagnose (Trisomie 21) des Kindes.

Das Leben der Mutter ist nicht in Gefahr. Aber die Diagnose, dass das Kind eine Behinderung hat, wird als Gefahr für die „seelische Gesundheit" der Mutter ausgelegt.

Das bedeutet: Wenn eine Frau sagt: „Ich kann mit einem behinderten Kind nicht umgehen, das belastet mich seelisch", dann darf sie das Kind bis zur Geburt töten lassen.

Das ist Selektion aufgrund von Behinderung. Das ist Eugenik.

Spätabtreibungen

Jährlich finden in Deutschland etwa 650 Abtreibungen nach der 24. Schwangerschaftswoche statt — sogenannte Spätabtreibungen2.

Zu diesem Zeitpunkt ist das Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig. Es kann hören, fühlt Schmerz, hat Schlaf-Wach-Rhythmen. Es ist ein voll entwickelter Mensch.

Trotzdem darf es getötet werden — in der Regel durch Fetozid (Giftspritze ins Herz).

Mehr zu Spätabtreibungen

Was ist mit echter Lebensgefahr?

Wenn das Leben der Mutter wirklich akut bedroht ist (z.B. Eileiterschwangerschaft, schwere Präeklampsie), wird das ohnehin medizinisch behandelt — unabhängig von der Abtreibungsregelung.

Das hat nichts mit „Ich will das Kind nicht" zu tun, sondern ist eine medizinische Notfallsituation.

Echte lebensbedrohliche Situationen, in denen man zwischen Mutter und Kind wählen muss, sind extrem selten (weit unter 1% aller Schwangerschaften).

Mehr dazu in den FAQ


3. Die kriminologische Indikation

Diese Regelung erlaubt Abtreibung, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung oder einen anderen sexuellen Missbrauch entstanden ist.

Voraussetzungen

  • Die Schwangerschaft ist durch Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch entstanden
  • Abtreibung ist bis zu 12 Wochen nach der Empfängnis möglich (ca. 14. SSW)1

Wie häufig kommt das vor?

Jährlich gibt es in Deutschland etwa 15 bis 30 Abtreibungen nach dieser Regelung2.

Das entspricht 0,02% aller Abtreibungen.

Unsere Position

Eine Vergewaltigung ist ein furchtbares, traumatisches Verbrechen. Wir haben tiefes Mitgefühl mit jeder Frau, die das erleben musste.

Aber: Das Kind ist unschuldig. Es trägt keine Schuld an der Vergewaltigung. Die Gewalt der Vergewaltigung wird nicht durch eine zweite Gewalt — die Tötung des Kindes — geheilt.

Mehr dazu in den FAQ


Die absurde Realität

Weniger als 1% Härtefälle — aber 100% Rechtfertigung

Vergewaltigung und echte Lebensgefahr machen zusammen weniger als 1% aller Abtreibungen aus.

Aber genau diese Härtefälle werden ständig benutzt, um 100% aller Abtreibungen zu rechtfertigen.

Die Abtreibungslobby sagt: „Was ist mit Vergewaltigung? Was ist mit Lebensgefahr?" — um Abtreibung generell zu verteidigen.

Die Realität: Über 99% der Abtreibungen haben sozioökonomische Gründe — finanzielle Ängste, Druck durch den Partner, Karrierepläne, „falscher Zeitpunkt".

Selektion von Kindern mit Behinderung

90% aller Kinder mit Down-Syndrom werden in Deutschland vor der Geburt getötet.3

Das ist moderne Eugenik.

Wir selektieren Menschen aufgrund ihrer Gene. Wir sagen: „Dein Leben ist es nicht wert, gelebt zu werden."

Das ist eine Schande für unsere Gesellschaft.


Wie das Gesetz entstanden ist

Das Bundesverfassungsgericht 1975 und 1993

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgestellt:

  • Das ungeborene Kind ist ein Mensch mit einem Recht auf Leben
  • Der Staat hat die Pflicht, das ungeborene Leben zu schützen
  • Abtreibung ist rechtswidrig

Aber: Das Gericht hat gleichzeitig entschieden, dass Abtreibung unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben kann (Beratungsregelung).

Das ist die merkwürdige Konstruktion: Rechtswidrig, aber straffrei.

§ 218 StGB

Der § 218 StGB besagt: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der § 218a StGB listet dann die Ausnahmen auf, unter denen die Abtreibung straffrei bleibt.

In der Praxis: Niemand wird bestraft. Abtreibung ist faktisch legal.


Was die Politik will

pro familia und die Grünen: Abtreibung bis zur Geburt

Die Organisation pro familia (die größte Abtreibungsberatungs-Organisation in Deutschland) fordert:

  • Streichung des § 218 (Abtreibung komplett legalisieren)
  • Abtreibung bis zur Geburt ohne Angabe von Gründen
  • Keine Beratungspflicht mehr

Die Grünen und Teile der SPD unterstützen diese Forderungen.

Mehr zu pro familia

Was das bedeuten würde

Wenn die Forderungen von pro familia umgesetzt würden:

  • Jede Frau könnte jederzeit (auch in der 38. Schwangerschaftswoche) ohne Angabe von Gründen abtreiben
  • Keine Beratung mehr
  • Keine Wartefrist mehr
  • Völlige Freigabe der Abtreibung

Das wäre eine Katastrophe für die ungeborenen Kinder.


Was wir fordern

Kurzfristig

  • Ehrlichkeit im öffentlichen Diskurs: Abtreibung ist die Tötung eines Kindes
  • Bessere Hilfsangebote für Schwangere in Notlagen
  • Verbot der Spätabtreibungen bei Behinderungen

Langfristig

  • Abschaffung der Fristenlösung (Beratungsregelung)
  • Schutz des Lebens ab der Befruchtung
  • Anerkennung des Kindes als Mensch mit Rechten

Das wird nicht von heute auf morgen passieren. Aber die öffentliche Meinung kann sich ändern — wenn wir dranbleiben.


Was Du tun kannst

Verbreite die Wahrheit. Die allermeisten Menschen wissen nicht, wie die Rechtslage wirklich ist.

Wenn sie es wüssten, würde sich ihre Meinung ändern.

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Jeder Mensch sollte einen Geburtstag haben dürfen.


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