Nicht alles, was „Sterbehilfe“ heißt, ist dasselbe.
- Passiv
- Ethisch unbedenklich. Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei gleichzeitiger Schmerzlinderung — der natürliche Sterbeprozess wird zugelassen, nicht herbeigeführt.
- Indirekt
- Ethisch vertretbar. Schmerzbehandlung, die als Nebenwirkung das Leben verkürzen kann — Ziel ist die Schmerzlinderung, nicht der Tod.
- Assistiert
- Ethisch problematisch. Bereitstellung von Mitteln zur Selbsttötung — der Staat wird zum Helfer beim Sterben.
- Aktiv
- In Deutschland verboten. Gezielte Tötung eines Menschen auf dessen Verlangen — und das aus gutem Grund.